Inhaltsverzeichnis
- Was ist die OKP?
- Versicherungspflicht in der Schweiz
- Der Leistungskatalog im Detail
- Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt
- Versicherungsmodelle: Standard, HMO, Hausarzt, Telmed
- Warum unterscheiden sich die Prämien?
- Grundversicherung wechseln — so geht es
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
- Was die Grundversicherung nicht deckt
- Spartipps für Ihre Grundversicherung
1. Was ist die OKP?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bildet das Fundament der Schweizer Gesundheitsversorgung. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 ist jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich für die Grundversicherung anzumelden. Es spielt keine Rolle, ob Sie Schweizer Staatsbürger oder ausländischer Einwohner sind — die Pflicht gilt für alle.
Das Besondere an der OKP: Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Aufnahmevorbehalt. Dieses Prinzip der Aufnahmepflicht unterscheidet die Grundversicherung fundamental von der Zusatzversicherung, bei der Kassen Anträge ablehnen dürfen.
Gut zu wissen
Neugeborene müssen innert drei Monaten nach der Geburt angemeldet werden. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab Geburt. Wer aus dem Ausland zuzieht, hat ebenfalls drei Monate Zeit für die Anmeldung.
2. Versicherungspflicht in der Schweiz
Die Versicherungspflicht ist im KVG (Art. 3) verankert. Jede Person muss innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt eine Grundversicherung abschliessen. Wer diese Frist verpasst, wird von der Wohngemeinde einer Kasse zugewiesen — oft zu ungünstigen Konditionen.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht existieren in begrenztem Umfang: Grenzgänger aus EU-/EFTA-Staaten können sich unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Wohnsitzland versichern lassen (Optionsrecht). Auch Diplomatenpersonal ist teilweise befreit. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung gilt jedoch: Die Grundversicherung ist obligatorisch.
Die Aufsicht über das KVG obliegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das BAG genehmigt die jährlichen Prämien, überwacht die Versicherer und stellt sicher, dass der Leistungskatalog eingehalten wird. Die Kantone sind ihrerseits zuständig für die Kontrolle der Versicherungspflicht und die Gewährung von Prämienverbilligungen.
3. Der Leistungskatalog im Detail
Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch. Es lohnt sich also nicht, die Kasse wegen unterschiedlicher Leistungen zu wechseln — sondern wegen des Preises. Die wichtigsten gedeckten Bereiche:
Ärztliche Behandlungen
Sämtliche ambulante und stationäre Behandlungen durch zugelassene Ärzte sind gedeckt. Dazu gehören Konsultationen, chirurgische Eingriffe, Diagnostik (Röntgen, MRI, CT), Laboruntersuchungen und ärztlich verordnete Therapien. Spitalaufenthalte werden in der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons übernommen.
Medikamente
Medikamente, die auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) des BAG stehen, werden von der Grundversicherung vergütet. Aktuell enthält die Liste über 3'000 Präparate. Nicht gelistete Medikamente oder solche mit günstigeren Generika-Alternativen können zu einer höheren Kostenbeteiligung führen.
Mutterschaft
Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Nachuntersuchungen sind in der OKP gedeckt — und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt. Dies gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Auch Stillberatung und bestimmte Geburtsvorbereitungskurse werden übernommen.
Prävention und Vorsorge
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie gynäkologische Kontrollen, Mammographien (ab 50 Jahren in einigen Kantonen) und Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan sind gedeckt. Zahnärztliche Behandlungen gehören jedoch grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog — es sei denn, sie sind durch eine schwere Erkrankung bedingt.
Notfall und Rettung
Notfalltransporte durch die Ambulanz werden zu 50 % übernommen, maximal CHF 5'000 pro Jahr. Rega-Rettungsflüge sind in der Grundversicherung begrenzt gedeckt. Für eine umfassende Rettungsdeckung empfiehlt sich eine Zusatzversicherung oder eine Rega-Gönnerschaft.
| Leistungsbereich | Grundversicherung | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Arztbesuche (ambulant) | Ja | Freie Arztwahl weltweit |
| Spital allgemein | Ja | Halbprivat / Privat |
| Medikamente (SL) | Ja | Nicht-SL-Medikamente |
| Zahnarzt | Nein* | Optional versicherbar |
| Brille / Kontaktlinsen | Nein (seit 2011) | Optional versicherbar |
| Komplementärmedizin | Teilweise (5 Methoden) | Breitere Abdeckung |
| Fitness / Prävention | Nein | Beiträge möglich |
*Zahnärztliche Leistungen nur bei bestimmten Erkrankungen gedeckt.
4. Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt
Die Kosten der Grundversicherung teilen sich zwischen der Kasse und dem Versicherten auf. Es gibt drei Kostenkomponenten, die Sie als Versicherter tragen:
Monatliche Prämie: Die Prämie zahlen Sie unabhängig davon, ob Sie Leistungen beanspruchen. Sie variiert je nach Kasse, Kanton, Prämienregion und gewähltem Versicherungsmodell.
Franchise: Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2'500. Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Eine höhere Franchise bedeutet tiefere Prämien — aber auch ein höheres Kostenrisiko im Krankheitsfall.
Selbstbehalt: Nach Überschreiten der Franchise zahlen Sie zusätzlich 10 % der Kosten selbst (Selbstbehalt), maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Bei Originalmedikamenten ohne günstigeres Generikum steigt der Selbstbehalt auf 20 %.
Rechenbeispiel
Bei einer Franchise von CHF 2'500 und Arztkosten von CHF 5'000 zahlen Sie: CHF 2'500 (Franchise) + CHF 250 (10 % Selbstbehalt auf die restlichen CHF 2'500) = CHF 2'750. Die Kasse übernimmt CHF 2'250. Lesen Sie unseren detaillierten Franchise-Ratgeber für alle Berechnungsbeispiele.
5. Versicherungsmodelle: Standard, HMO, Hausarzt, Telmed
Das Versicherungsmodell bestimmt, wie Sie im Krankheitsfall den Zugang zu ärztlichen Leistungen organisieren. Es hat keinen Einfluss auf den Leistungsumfang — dieser bleibt immer gleich —, aber einen erheblichen Einfluss auf die Prämie.
Standardmodell (freie Arztwahl)
Sie können jeden zugelassenen Arzt und jedes zugelassene Spital im Kanton frei wählen. Dieses Modell bietet maximale Flexibilität, ist aber auch das teuerste. Es eignet sich für Personen, die Wert auf freie Arztwahl legen und regelmässig verschiedene Spezialisten aufsuchen.
Hausarztmodell
Sie wählen einen festen Hausarzt, der als erste Anlaufstelle dient. Dieser überweist Sie bei Bedarf an Spezialisten. Der Prämienrabatt beträgt typischerweise 7–15 % gegenüber dem Standardmodell. Das Modell eignet sich hervorragend für Familien und alle, die ohnehin einen festen Hausarzt bevorzugen.
HMO-Modell
Sie sind an ein bestimmtes Gesundheitszentrum (HMO) gebunden. Alle Erstbehandlungen finden dort statt. Prämienrabatte von bis zu 20–25 % sind möglich. Die Einschränkung: Nicht in allen Regionen sind HMO-Zentren verfügbar.
Telmed-Modell
Bei gesundheitlichen Beschwerden rufen Sie zuerst eine telefonische Beratungsstelle an. Diese entscheidet, ob ein Arztbesuch nötig ist. Das Telmed-Modell bietet Rabatte von 10–18 % und ist besonders bei jüngeren, technikaffinen Versicherten beliebt.
6. Warum unterscheiden sich die Prämien?
Obwohl die Leistungen identisch sind, können sich die Prämien zwischen den Kassen erheblich unterscheiden. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Prämienregion: Die Schweiz ist in drei Prämienregionen pro Kanton aufgeteilt. Städtische Gebiete haben höhere Gesundheitskosten und damit höhere Prämien als ländliche Regionen. Der Kanton Basel-Stadt ist traditionell am teuersten, Appenzell Innerrhoden am günstigsten.
Risikoausgleich: Kassen mit vielen älteren oder chronisch kranken Versicherten erhalten Ausgleichszahlungen von Kassen mit jüngeren Versicherten. Trotzdem bleiben Prämienunterschiede bestehen.
Verwaltungseffizienz: Schlankere Kassen mit digitalisierten Prozessen können günstiger wirtschaften. Online-Kassen wie KPT oder Sympany punkten hier regelmässig.
Reserven: Jede Kasse muss finanzielle Reserven halten. Kassen mit hohen Reserven können diese teilweise an Versicherte weitergeben — oder eben nicht.
Es lohnt sich, jedes Jahr die Prämien zu vergleichen. Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse kann im selben Kanton über CHF 200 pro Monat betragen. Nutzen Sie dazu den offiziellen Prämienrechner.
7. Grundversicherung wechseln — so geht es
Ein Kassenwechsel in der Grundversicherung ist unkompliziert. Beachten Sie folgende Fristen:
Ordentliche Kündigung: Bis spätestens 30. November für einen Wechsel per 1. Januar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum Stichtag bei der alten Kasse eingegangen sein. Empfohlen: Einschreiben.
Ausserordentliche Kündigung: Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht (Mitteilung im Oktober), können Sie per Ende November kündigen und die Kasse per 1. Januar wechseln. In seltenen Fällen ist auch ein Wechsel per 1. Juli möglich (bei einer Franchise von CHF 300).
Die neue Kasse muss Sie ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Achten Sie darauf, dass keine Deckungslücke entsteht — melden Sie sich zuerst bei der neuen Kasse an, bevor Sie die alte kündigen. Alle Details finden Sie in unserem Wechsel-Ratgeber.
8. Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen mit bescheidenem Einkommen haben Anspruch auf eine staatliche Prämienverbilligung (IPV). Die genauen Einkommensgrenzen und Beitragshöhen werden von den Kantonen festgelegt und variieren daher stark.
In der Regel wird die IPV direkt an die Krankenkasse überwiesen. Sie müssen die Verbilligung jährlich beantragen — in vielen Kantonen geschieht dies automatisch über die Steuererklärung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder auf der Website Ihres Wohnkantons.
Für Familien mit Kindern ist die IPV besonders relevant: In den meisten Kantonen erhalten Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre) höhere Beiträge. Einige Kantone wie Waadt, Genf und Basel-Stadt übernehmen die Kinderprämien für einkommensschwache Familien vollständig.
9. Was die Grundversicherung nicht deckt
Trotz des umfassenden Leistungskatalogs gibt es wichtige Lücken in der Grundversicherung. Diese Bereiche müssen Sie entweder selbst finanzieren oder über eine Zusatzversicherung abdecken:
- Zahnärztliche Behandlungen: Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Dentalhygiene (ausser bei bestimmten Erkrankungen)
- Brillen und Kontaktlinsen: Seit 2011 nicht mehr gedeckt für Erwachsene
- Komplementärmedizin: Nur fünf Methoden sind teilweise gedeckt (Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, TCM — jeweils durch zugelassene Ärzte)
- Spitalaufenthalt halbprivat/privat: Die Grundversicherung deckt nur die allgemeine Abteilung
- Auslandsbehandlungen: Nur Notfälle, und nur bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons
- Fitness und Prävention: Mitgliedschaften, Personal Training und die meisten Gesundheitskurse
- Psychotherapie: Seit 2022 verbessert, aber mit Auflagen (ärztliche Anordnung nötig)
10. Spartipps für Ihre Grundversicherung
Mit den richtigen Strategien können Sie bei der Grundversicherung mehrere hundert Franken pro Jahr sparen:
Franchise optimieren
Wenn Sie selten krank sind, lohnt sich die Franchise von CHF 2'500. Die Prämienersparnis kann über CHF 1'500 pro Jahr betragen.
Modell wechseln
Das HMO- oder Telmed-Modell spart 10–25 % gegenüber dem Standardmodell — bei identischen Leistungen.
Prämien vergleichen
Nutzen Sie jährlich einen Prämienvergleich. Oft gibt es günstigere Anbieter in Ihrer Region.
IPV beantragen
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung. Viele Berechtigte verzichten unbewusst auf Hunderte Franken Unterstützung.
Unser Tipp
Kombinieren Sie mehrere Sparstrategien: Wechseln Sie zu einer günstigen Kasse, wählen Sie das Telmed-Modell und eine hohe Franchise. Die Gesamtersparnis kann leicht CHF 3'000 bis CHF 4'000 pro Jahr für eine Familie betragen. Starten Sie Ihren Vergleich auf krankenkasse-finden.ch.