Inhaltsverzeichnis
1. Zwei Verträge, zwei Regeln
Die Grundversicherung (OKP) beruht auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Alle Kassen bieten dieselben gesetzlichen Leistungen an, jede Kasse muss Sie aufnehmen, und Sie müssen durchgehend versichert sein. Die Zusatzversicherung dagegen fällt unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Es ist ein privater Vertrag, den die Gesellschaft nach eigenen Kriterien annimmt und dessen Bedingungen in der Police stehen.
Für Sie bedeutet das: Die Kündigung der Grundversicherung beendet die Zusatzversicherung nicht. Beide Verträge laufen unabhängig voneinander weiter, bis Sie sie einzeln kündigen. Sie können also die Grundversicherung bei einer günstigeren Kasse abschliessen und die Zusatzversicherung bei Ihrer bisherigen Gesellschaft belassen.
2. Fristen: Grundversicherung und Zusatz im Vergleich
| Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Krankenversicherungsgesetz | Versicherungsvertragsgesetz und Police |
| Aufnahme | Aufnahmepflicht, keine Gesundheitsprüfung | Kein Anspruch, Gesundheitsprüfung möglich |
| Kündigung | Eingang bis 30. November für den Wechsel per 1. Januar | Frist laut Police — oft früher im Jahr, Police prüfen |
| Folge der Kündigung | Wechsel zur neuen Kasse, Pflicht zur lückenlosen Versicherung | Deckung endet, später nur mit neuer Prüfung zu erhalten |
Die genaue Frist Ihrer Zusatzversicherung steht in den Vertragsbedingungen. Sie kann von der Frist der Grundversicherung abweichen. Für die Trennung der Verträge ist das aber unerheblich, solange Sie die Zusatzversicherung gar nicht kündigen.
3. So gehen Sie vor
- Prämien vergleichen. Die Prämien 2027 sind bekannt. Vergleichen Sie Ihre Kasse mit den Angeboten in Ihrem Kanton, bei gleicher Franchise und gleichem Modell, zum Beispiel im Prämienrechner auf krankenkasse-finden.ch.
- Police der Zusatzversicherung lesen. Suchen Sie nach Klauseln, die den Zusatzvertrag an die Grundversicherung knüpfen, etwa Kombi- oder Paketrabatte. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach, ob die Zusatzversicherung bei einem externen Grundversicherer unverändert weiterläuft.
- Neue Grundversicherung abschliessen. Melden Sie sich bei der neuen Kasse an und warten Sie auf deren Aufnahmebestätigung.
- Nur die Grundversicherung kündigen. Formulieren Sie die Kündigung eindeutig: «Ich kündige meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), Policennummer [NUMMER], per 31. Dezember 2026. Die Zusatzversicherung(en) bleiben unverändert bestehen.» Senden Sie sie per Einschreiben so rechtzeitig, dass sie bis 30. November eingeht. Einen vollständigen Mustertext finden Sie in der Wechsel-Anleitung.
- Bestätigungen aufbewahren. Bewahren Sie die Bestätigung der alten Kasse, die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse und den Einlieferungsbeleg auf, bis der Wechsel vollzogen ist.
4. Die Risiken beim Trennen der Verträge
- Paket- und Kombirabatte. Manche Gesellschaften gewähren Rabatte, wenn Grund- und Zusatzversicherung zusammen laufen. Fällt der Rabatt weg, schmilzt ein Teil der Ersparnis. Rechnen Sie die Gesamtkosten beider Verträge durch, nicht nur die Grundprämie.
- Zwei Ansprechpartner. Rechnungen für Spital, Zahnbehandlung oder Alternativmedizin laufen künftig über zwei Gesellschaften. Informieren Sie Ihre Ärztin und Ihr Spital, wo welche Deckung hinterlegt ist, damit Kostengutsprachen am richtigen Ort ankommen.
- Kein Rückweg. Kündigen Sie die Zusatzversicherung nicht «aus Versehen» mit. Wer später wieder eine Zusatzversicherung will, muss sich neu einer Gesundheitsprüfung stellen und kann abgelehnt werden oder Vorbehalte erhalten. Das betrifft die Zusatzversicherung, nicht die Grundversicherung.
- Fristen vermischen. Die 30-November-Frist gilt für den Wechsel der Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung hat ihre eigene Frist laut Police. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass beide am selben Datum enden.
5. Lohnt sich die Trennung?
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich gleich. Ein Wechsel lohnt sich deshalb, sobald die neue Kasse für dasselbe Franchise- und Modellpaar eine tiefere Prämie verlangt, mehr als allfällige Rabatte auf die Zusatzversicherung wegfallen. Hat Ihre Zusatzversicherung zudem gesundheitsbedingte Vorbehalte, ist es oft sinnvoll, sie unverändert zu lassen — eine neue Police wäre voraussichtlich schlechter.
Faustregel
Grundversicherung: jedes Jahr vergleichen und wenn nötig wechseln. Zusatzversicherung: nur dann anfassen, wenn Sie Ihren Bedarf wirklich geändert haben, und nie kündigen, bevor eine neue Gesellschaft Sie definitiv aufgenommen hat.
Amtliche Informationen zum Wechsel finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit; die gesetzlichen Grundlagen stehen im KVG auf fedlex.admin.ch. Die Prämien aller Kassen finden Sie beim Bund unter priminfo.admin.ch.
6. Checkliste
Vor der Kündigung
- Prämien 2027 vergleichen
- Police der Zusatzversicherung prüfen
- Aufnahme bei der neuen Kasse abwarten
- Gesamtkosten beider Verträge rechnen
Beim Kündigen
- Nur die Grundversicherung nennen
- Einschreiben, Eingang bis 30. November
- Bestätigungen aufbewahren
- Ärztin und Spital informieren