Wechsel-Ratgeber 2026

Krankenkasse wechseln — der komplette Ratgeber

Ein Kassenwechsel in der Grundversicherung ist einfach, sicher und kann Ihnen Hunderte Franken pro Jahr sparen. Hier erfahren Sie genau, wie es geht.

Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: ca. 10 Min.

1. Warum die Kasse wechseln?

Der Wechsel der Grundversicherung ist eine der effektivsten Massnahmen, um bei der Krankenkasse zu sparen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen per Gesetz identisch — Sie erhalten also exakt denselben Versicherungsschutz, aber möglicherweise zu einem deutlich günstigeren Preis.

Die Prämienunterschiede zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse im selben Kanton können über CHF 200 pro Monat betragen. Das sind mehr als CHF 2'400 pro Jahr — für eine vierköpfige Familie potentiell über CHF 8'000 jährlich. Trotzdem wechseln nur rund 10–15 % der Versicherten pro Jahr ihre Kasse.

Die Gründe für diese Trägheit sind oft irrational: Gewohnheit, falsche Loyalität oder die Annahme, dass ein Wechsel kompliziert sei. Tatsächlich ist der Wechsel der Grundversicherung einer der einfachsten Verwaltungsakte im Schweizer Versicherungswesen. Die neue Kasse muss Sie aufnehmen — garantiert und ohne Gesundheitsprüfung.

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2. Fristen und Termine 2026

Merken Sie sich diese entscheidenden Daten:

TerminEreignisWas zu tun ist
Ende SeptemberBAG veröffentlicht neue PrämienPrämien vergleichen
OktoberKassen senden PrämienblätterNeue Prämie prüfen
Bis 30. NovemberKündigungsfrist ordentlichKündigung einreichen (Einschreiben)
1. JanuarWechsel wird wirksamNeue Versichertenkarte nutzen
Bis 30. JuniKündigungsfrist (nur bei Franchise 300)Optional: Wechsel per 1. Juli

Wichtig: Die Kündigung muss bis zum Stichtag bei der alten Kasse eingegangen sein — nicht abgeschickt. Rechnen Sie daher bei Postversand mit 2–3 Arbeitstagen Vorlauf. Per Einschreiben versenden Sie die Kündigung idealerweise bis zum 25. November.

3. Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Prämien vergleichen

Nutzen Sie den Prämienvergleich. Wählen Sie Kanton, Franchise und Modell. Notieren Sie die günstigsten Angebote.

2

Neue Kasse wählen

Melden Sie sich bei der neuen Kasse an. Die Aufnahmebestätigung kommt in der Regel innert weniger Tage.

3

Alte Kasse kündigen

Schreiben Sie die Kündigung und senden Sie diese per Einschreiben. Frist: 30. November (Eingang).

4

Bestätigung abwarten

Beide Kassen bestätigen den Wechsel schriftlich. Ab 1. Januar gilt die neue Versicherung.

Der gesamte Prozess dauert typischerweise 2–4 Wochen. Starten Sie idealerweise Anfang Oktober, sobald die neuen Prämien bekannt sind.

4. Die Kündigung richtig formulieren

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie benötigen folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Ihre Versichertennummer / Policennummer
  • AHV-Nummer (falls bekannt)
  • Klare Aussage: «Ich kündige meine Grundversicherung per 31. Dezember 2026»
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Mustertext Kündigung

«Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung), Policennummer [NUMMER], per 31. Dezember 2026 ordentlich.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich.

Freundliche Grüsse
[Name, Ort, Datum, Unterschrift]»

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben (A-Post Plus oder eingeschriebener Brief). Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf, bis Sie die schriftliche Bestätigung der alten Kasse erhalten haben.

5. Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Wenn Ihre Kasse die Prämie für das kommende Jahr erhöht, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG). Dieses gilt unabhängig davon, ob Sie die ordentliche Kündigungsfrist am 30. November einhalten.

Das Sonderkündigungsrecht funktioniert so: Sobald Sie das Prämienblatt mit der neuen, höheren Prämie erhalten, läuft eine Frist. Sie können innerhalb dieser Frist kündigen — in der Praxis ist das in der Regel bis Ende November. Die Kündigung muss aber rechtzeitig bei der Kasse eingehen.

Es gibt einen weiteren Sonderkündigungsgrund: Wenn das BAG den Tarif für eine Behandlung senkt und Ihre Kasse diese Senkung nicht an Sie weitergibt, können Sie per Ende eines Monats mit zweimonatiger Frist kündigen. Dieser Fall ist in der Praxis selten, aber möglich.

6. Zusatzversicherung wechseln

Während der Wechsel der Grundversicherung risikofrei ist, birgt der Wechsel einer Zusatzversicherung Risiken. Der wichtigste Grundsatz: Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung niemals, bevor die neue Kasse Sie definitiv aufgenommen hat.

Bei der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Die neue Kasse kann Ihren Antrag ablehnen oder Vorbehalte einfügen. Wenn Sie die alte Police bereits gekündigt haben, stehen Sie ohne Deckung da.

Beachten Sie auch, dass Grund- und Zusatzversicherung nicht beim selben Anbieter sein müssen. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung beim alten Versicherer belassen.

7. Häufige Fehler beim Kassenwechsel

  • Frist verpasst: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Kasse sein. Wer zu spät kündigt, bleibt ein weiteres Jahr bei der alten Kasse. Versenden Sie die Kündigung spätestens am 25. November.
  • Keine Einschreiben-Bestätigung: Ohne Nachweis können Sie nicht beweisen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Nutzen Sie immer Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Quittung.
  • Zusatzversicherung vorschnell gekündigt: Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn die Aufnahme bei der neuen Kasse bestätigt ist.
  • Nur auf die Prämie geschaut: Berücksichtigen Sie auch das Versicherungsmodell und die Franchise. Die Gesamtkosten (Prämie + erwartete Kostenbeteiligung) sind entscheidend.
  • Offene Rechnungen vergessen: Stellen Sie sicher, dass alle offenen Prämien und Rechnungen bei der alten Kasse bezahlt sind. Offene Forderungen können den Wechsel verzögern.
  • Unfalldeckung vergessen: Prüfen Sie, ob Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung brauchen. Angestellte ab 8 Stunden/Woche sind über den Arbeitgeber versichert.

8. Checkliste für den Wechsel

Vor dem Wechsel

  • Prämien vergleichen (ab Ende September)
  • Gewünschte Franchise und Modell festlegen
  • Bei neuer Kasse anmelden
  • Aufnahmebestätigung abwarten
  • Kündigung formulieren und per Einschreiben senden
  • Offene Rechnungen bei alter Kasse begleichen

Nach dem Wechsel

  • Bestätigung beider Kassen aufbewahren
  • Neue Versichertenkarte erhalten und nutzen
  • Arbeitgeber informieren (Unfallversicherung)
  • Arzt/Apotheke über neue Kasse informieren
  • Alte Versichertenkarte vernichten
  • Prämienverbilligung (IPV) aktualisieren

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Häufige Fragen

FAQ zum Kassenwechsel

Bis wann muss ich kündigen? +
Die ordentliche Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der alten Kasse eingehen. Per Einschreiben mindestens 5 Tage vorher aufgeben.
Kann die neue Kasse mich ablehnen? +
Nein. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss Sie aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte.
Muss ich per Einschreiben kündigen? +
Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Nur so können Sie beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
Kann ich auch unterjährig wechseln? +
In der Regel nicht. Ordentlicher Wechsel nur per 1. Januar. Ausnahme: Bei Franchise CHF 300 ist auch ein Wechsel per 1. Juli möglich (Kündigung bis 30. Juni).
Was passiert mit laufenden Behandlungen? +
Laufende Behandlungen werden ab dem Wechseldatum vom neuen Versicherer übernommen. Die Franchise wird beim neuen Versicherer neu gezählt.

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