Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Zusatzversicherung (VVG)?
- Grundversicherung vs. Zusatzversicherung
- Ambulante Zusatzversicherung
- Spitalzusatzversicherung
- Zahnversicherung
- Komplementärmedizin-Versicherung
- Reise- und Auslandsversicherung
- Gesundheitsprüfung und Vorbehalte
- Zusatzversicherung wechseln
- Tipps für den optimalen Zusatzschutz
1. Was ist eine Zusatzversicherung (VVG)?
Zusatzversicherungen in der Schweiz unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — im Gegensatz zur Grundversicherung, die dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) untersteht. Dieser rechtliche Unterschied hat weitreichende Konsequenzen: Während bei der Grundversicherung jede Kasse Sie aufnehmen muss, besteht bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht.
Zusatzversicherungen ergänzen die obligatorische Grundversicherung um Leistungen, die das KVG nicht abdeckt. Dazu gehören unter anderem Zahnbehandlungen, höherer Spitalkomfort, Brillenbeiträge, Komplementärmedizin oder weltweite Deckung bei Auslandreisen.
Die Prämien richten sich — anders als bei der OKP — nach dem individuellen Risiko. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand beeinflussen die Prämie direkt. Deshalb gilt: Je früher Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, desto günstiger und einfacher ist es.
Wichtig
Zusatzversicherungen sind freiwillig. Schliessen Sie nur ab, was Sie wirklich brauchen. Eine unnötige Versicherung kostet Geld, ohne echten Nutzen zu bieten. Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Zusatzversicherung noch Ihren Bedürfnissen entspricht.
2. Grundversicherung vs. Zusatzversicherung
Um die richtige Entscheidung zu treffen, müssen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Versicherungstypen verstehen:
| Merkmal | Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Obligatorium | Ja, gesetzlich Pflicht | Nein, freiwillig |
| Aufnahmepflicht | Ja, keine Ablehnung | Nein, Ablehnung möglich |
| Gesundheitsprüfung | Keine | Ja, Fragebogen |
| Leistungskatalog | Gesetzlich einheitlich | Frei gestaltbar pro Kasse |
| Prämien | Abhängig von Region/Alter | Abhängig von Risiko/Alter |
| Aufsicht | BAG | FINMA |
| Kündigung | 30. November / 30. Juni | Vertragslaufzeit beachten |
| Wechsel-Risiko | Keins (Aufnahmepflicht) | Ablehnung bei neuer Kasse möglich |
Ein zentraler Punkt: Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern haben. Es ist nicht notwendig, beides beim gleichen Versicherer abzuschliessen. Allerdings bieten manche Kassen Kombinationsrabatte an, die sich finanziell lohnen können.
3. Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung ist die vielseitigste und bei Schweizer Versicherten beliebteste Form der Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Grundversicherung um Leistungen im ambulanten Bereich — also bei Behandlungen, bei denen Sie nicht über Nacht im Spital bleiben.
Typische Leistungen
- Brillen und Kontaktlinsen: Jährliche Beiträge von CHF 150 bis CHF 300, teilweise mehr bei Kindern
- Komplementärmedizin: Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, Naturheilkunde — auch durch nicht-ärztliche Therapeuten
- Fitness und Prävention: Beiträge an Fitnessmitgliedschaften, Sportkurse, Rauchentwöhnung
- Psychotherapie: Erweiterte Sitzungszahl ohne ärztliche Verordnung
- Zahnbehandlungen: Oft als separate Police oder im Paket enthalten
- Nicht-kassenpflichtige Medikamente: Arzneimittel, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen
- Impfungen: Reiseimpfungen und weitere Impfungen, die nicht im Grundkatalog sind
- Sehhilfen-Operationen: Beiträge an Laserbehandlungen (LASIK, SMILE)
Die Prämien für ambulante Zusatzversicherungen liegen typischerweise zwischen CHF 20 und CHF 80 pro Monat, je nach Leistungsumfang und Alter. Ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich, da die Deckung und die Beitragshöhen erheblich variieren.
4. Spitalzusatzversicherung
Die Spitalzusatzversicherung bestimmt Ihren Komfort bei einem stationären Aufenthalt. Die Grundversicherung deckt lediglich die allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Mit einer Spitalzusatzversicherung erhalten Sie Zugang zu höherem Komfort und freier Arztwahl.
Die drei Stufen
Allgemein ganze Schweiz: Die günstigste Stufe. Sie bleiben im Mehrbettzimmer, dürfen aber jedes Listenspital in der ganzen Schweiz wählen — nicht nur im Wohnkanton. Ideal für Grenzregionen oder wenn ein Spezialist in einem anderen Kanton praktiziert.
Halbprivat: Unterbringung im Zweibettzimmer mit Behandlung durch den leitenden Arzt oder Oberarzt. Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Prämien: CHF 100 bis CHF 300 pro Monat je nach Alter.
Privat: Einzelzimmer mit Behandlung durch den Chefarzt. Maximaler Komfort und kürzere Wartezeiten. Prämien: CHF 200 bis CHF 800 pro Monat. Diese Variante lohnt sich primär für Personen, denen Privatsphäre und die Wahl des Spezialisten besonders wichtig sind.
Kombination statt Entweder-oder
Einige Versicherer bieten sogenannte «Flex»-Modelle an: Sie sind halbprivat versichert, können sich aber bei einem konkreten Spitalaufenthalt gegen Zuzahlung ins Privatzimmer upgraden. Dies ist oft günstiger als eine vollständige Privatversicherung.
5. Zahnversicherung
Zahnärztliche Behandlungen gehören zu den grössten Lücken der Schweizer Grundversicherung. Eine Zahnversicherung kann hier sinnvoll ergänzen — besonders für Familien mit Kindern, bei denen Kieferorthopädie anstehen könnte.
Leistungsumfang: Zahnversicherungen decken in der Regel 50 bis 80 % der Kosten für Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kieferorthopädie und Zahnersatz — bis zu einem jährlichen Maximum von CHF 1'000 bis CHF 5'000.
Wartefristen: Die meisten Zahnversicherungen haben Wartefristen von 6 bis 24 Monaten, besonders für aufwändige Behandlungen wie Kronen, Brücken oder Implantate. Schliessen Sie die Versicherung daher ab, bevor Sie eine Behandlung benötigen.
Für Kinder besonders sinnvoll: Kieferorthopädie (Zahnspangen) kostet in der Schweiz schnell CHF 5'000 bis CHF 15'000. Zahnversicherungen für Kinder, die frühzeitig abgeschlossen werden, decken einen Grossteil dieser Kosten — vorausgesetzt, es bestehen noch keine Behandlungsempfehlungen.
6. Komplementärmedizin-Versicherung
Die Grundversicherung deckt seit 2017 fünf komplementärmedizinische Methoden — allerdings nur, wenn sie von einem zugelassenen Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden. Für Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten (Osteopathen, Naturheilpraktiker, TCM-Therapeuten) benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Typische gedeckte Methoden in Zusatzversicherungen:
- Osteopathie und Craniosacral-Therapie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Ayurveda und Naturheilkunde
- Kinesiologie und Reflexzonenmassage
- Shiatsu und Heilmassage
- Bachblütentherapie und Aromatherapie
Die Beiträge liegen typischerweise bei 50–90 % der Behandlungskosten, mit einem jährlichen Maximum von CHF 1'500 bis CHF 6'000. Wichtig: Der Therapeut muss von der Kasse anerkannt sein — prüfen Sie dies vorab im Therapeutenverzeichnis Ihres Versicherers.
7. Reise- und Auslandsversicherung
Die Grundversicherung deckt Notfälle im Ausland nur begrenzt: maximal den doppelten Betrag, den die Behandlung im Wohnkanton kosten würde. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten (USA, Kanada, Japan, Australien) reicht das bei Weitem nicht aus.
Eine Reiseversicherung ergänzt Ihre Grundversicherung um weltweite Notfalldeckung, Rücktransport in die Schweiz und Reiseabbruch-Versicherung. Es gibt zwei Varianten:
In der ambulanten Zusatzversicherung integriert: Viele Pakete enthalten bereits eine weltweite Notfalldeckung. Prüfen Sie die Bedingungen und Deckungssummen.
Separate Reiseversicherung: Für häufige Reisende oder Langzeitaufenthalte im Ausland. Deckungssummen von CHF 1 Million bis unbegrenzt. Jahresprämien ab CHF 50 bis CHF 200.
8. Gesundheitsprüfung und Vorbehalte
Der grösste Unterschied zur Grundversicherung ist die Gesundheitsprüfung. Beim Antrag auf eine Zusatzversicherung müssen Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand ausfüllen. Die Kasse prüft Ihre Angaben und entscheidet dann:
- Annahme ohne Vorbehalt: Sie werden zu den normalen Bedingungen aufgenommen
- Annahme mit Vorbehalt: Bestimmte Vorerkrankungen werden für eine definierte Zeit (oft 3–5 Jahre) von der Deckung ausgeschlossen
- Ablehnung: Die Kasse lehnt Ihren Antrag ab — sie muss keinen Grund nennen
Ehrlichkeit zahlt sich aus: Verschweigen Sie keine Vorerkrankungen. Falsche Angaben können dazu führen, dass die Kasse den Vertrag rückwirkend auflöst oder Leistungen verweigert. Im schlimmsten Fall machen Sie sich strafbar.
Tipp zum Timing
Schliessen Sie Zusatzversicherungen möglichst jung und gesund ab. Eine Zahnversicherung für ein Kind kostet nur wenige Franken pro Monat. Dieselbe Versicherung im Erwachsenenalter ist deutlich teurer — und eine Ablehnung wahrscheinlicher.
9. Zusatzversicherung wechseln
Der Wechsel einer Zusatzversicherung ist komplizierter als bei der Grundversicherung. Der wichtigste Grundsatz: Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst, wenn die neue Kasse Sie definitiv aufgenommen hat.
Beachten Sie bei einem Wechsel folgende Punkte:
- Kündigungsfristen: In der Regel 3 bis 6 Monate zum Ende des Vertragsjahres. Die genauen Fristen stehen in Ihren Versicherungsbedingungen (AVB).
- Vertragslaufzeit: Einige Policen haben eine Mindestlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.
- Neue Gesundheitsprüfung: Beim neuen Versicherer müssen Sie erneut einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
- Altersabhängige Prämien: Bei einem Wechsel zahlen Sie die Prämie Ihres aktuellen Alters — nicht mehr die des Eintrittsalters.
Ein Wechsel kann sich trotzdem lohnen, wenn die Prämien bei Ihrem aktuellen Versicherer stark gestiegen sind oder wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen zu ähnlichem Preis bietet.
10. Tipps für den optimalen Zusatzschutz
Bedarf analysieren
Listen Sie auf, welche Behandlungen Sie regelmässig nutzen: Brille, Zahnarzt, Komplementärmedizin, Auslandreisen. Versichern Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
Früh abschliessen
Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Prämie und desto geringer das Risiko einer Ablehnung. Besonders für Kinder lohnt sich ein früher Abschluss.
Angebote vergleichen
Die Leistungen und Prämien variieren stark zwischen den Anbietern. Nutzen Sie einen unabhängigen Vergleich, bevor Sie unterschreiben.
AVB lesen
Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Achten Sie auf Wartefristen, Höchstbeträge, anerkannte Therapeuten und Ausschlüsse.
Zusammenfassung
Die Zusatzversicherung ist kein Muss — aber für viele Schweizer ein sinnvolles Ergänzungsinstrument. Analysieren Sie Ihren individuellen Bedarf, vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und schliessen Sie möglichst früh ab. Starten Sie Ihren Vergleich auf krankenkasse-finden.ch.